Die von Ihnen angeworbene Person kann eine Wechsel- bzw. Antrittsprämie in Höhe von 2.000 Euro von Schaffenberger erhalten. Die Teilnahmebedingungen für die Schaffenberger Wechselprämie für Steuerfachangestellte finden Sie hier.
Schaffenberger zahlt Ihnen
2.000 Euro Prämie für Ihre Empfehlung von Steuerfachangestellten
Können Sie Schaffenberger professionelle Steuerfachangestellte aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis empfehlen, die aktuell offen für ein attraktives Jobangebot sind?
Schaffenberger belohnt Ihre Empfehlung von qualifizierten Steuerfachangestellten
mit einer 2.000 Euro Empfehlungsprämie.
Können Sie Schaffenberger professionelle Steuerfachangestellte aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis empfehlen, die aktuell offen für ein attraktives Jobangebot sind?
Schaffenberger belohnt Ihre Empfehlung von qualifizierten Steuerfachangestellten
mit einer 2.000 Euro Empfehlungsprämie.
Können Sie Schaffenberger professionelle Steuerfachangestellte aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis empfehlen, die aktuell offen für ein attraktives Jobangebot sind?
Schaffenberger belohnt Ihre Empfehlung von qualifizierten Steuerfachangestellten
mit einer 2.000 Euro Empfehlungsprämie.
Sie kennen eine
Steuerfachangestellte oder einen Steuerfachangestellten, die oder der bei einem Jobwechsel den
Karriere-Service von Schaffenberger in Anspruch nehmen möchte? Dann empfehlen Sie den Schaffenberger Karriere-Service weiter und sichern sich bei einer erfolgreichen Vermittlung durch Schaffenberger Ihre
2.000 Euro Prämie.
Empfehlen Sie Schaffenberger bequem und schnell über das unten untenstehende Formular von Schaffenberger eine/n Steuerfachangestellte/n, die oder der den kostenlosen Karriere-Service von Schaffenberger in Anspruch nehmen möchte.
Sie können Ihre Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten, indem sich die von Ihnen empfohlene Person in dem Kampagnenzeitraum bei Schaffenberger registriert und innerhalb von 24 Monaten nach Absenden Ihrer Empfehlung an Schaffenberger einen durch Schaffenberger vermittelten Arbeitsvertrag unterschreibt.
Sobald die von Ihnen empfohlene Person erfolgreich ihren Job angetreten hat und Schaffenberger von seinem Kundenunternehmen für diese Vermittlung das vereinbarte Vermittlungshonorar erhalten hat, erhalten Sie Ihre Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro.
Die Empfehlung des Karriere-Service von Schaffenberger für Steuerfachangestellte/r lohnt sich: Sie erhalten für jede empfohlene Steuerfachangestellte und jeden empfohlenen Steuerfachangestellten eine attraktive Empfehlungsprämie von 2.000 Euro.
So schnell geht’s: Um sich die Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro zu sichern, müssen Sie lediglich im unten stehenden Formular von Schaffenberger Ihre persönlichen Kontaktdaten und die erforderlichen Informationen zu der von Ihnen empfohlenen Person eintragen.
Sobald die von Ihnen empfohlene Person erfolgreich durch Schaffenberger vermittelt wurde, ihre Arbeit aufgenommen und die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat sowie Schaffenberger für die Vermittlung ein Honorar erhalten hat, wird Ihnen als Empfehlungsgeberin oder Empfehlungsgeber eine
Prämie in Höhe von 2.000 Euro
ausgezahlt.
richten Sie einfach an die Personalberater von Schaffenberger, indem Sie das unten stehende Formular Empfehlungsprämie ausfüllen und absenden.
Schaffenberger zahlt Ihnen für Ihre Empfehlung von Steuerfachangestellten 2.000 Euro Empfehlungsprämie, wenn die unten stehenden Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
Sie können Ihre Empfehlungsprämie erhalten, indem Sie Ihre Empfehlung in dem Kampagnenzeitraum bei Schaffenberger abgeben und die von Ihnen empfohlene Person innerhalb von 24 Monaten durch Schaffenberger erfolgreich vermitteltet wurde. Wann eine erfolgreiche Vermittlung Ihrer Empfehlung durch Schaffenberger vorliegt, entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.
Sie erhalten Ihre Prämie in Höhe von 2.000 Euro sobald die von Ihnen empfohlene Person erfolgreich durch Schaffenberger vermittelt wurde, ihre Arbeit aufgenommen und die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat sowie Schaffenberger für die Vermittlung ein Honorar erhalten hat.
Ja, die von Ihnen angeworbene Person kann eine Wechsel- bzw. Startprämie in Höhe von 2.000 Euro von Schaffenberger erhalten. Die Teilnahmebedingungen für die Schaffenberger Wechselprämie für Steuerfachangestellte finden Sie
hier.
Mit Ihrer Teilnahme an der Schaffenberger Kampagne erklären Sie sich mit den nachstehenden Teilnahme- und Auszahlungsebedingungen und der Datenschutzerklärung von Schaffenberger einverstanden.
Verantwortlicher der Kampagne „2.000 Euro Prämie für Ihre Empfehlung von Steuerfachangestellten“ (nachfolgend: „Empfehlungsprämie“) ist die Schaffenberger GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, Deutschland (nachfolgend: „Schaffenberger“). Am Schaffenberger Empfehlungsprogramm können alle natürlichen Personen teilnehmen, die eine Steuerfachangestellte oder einen Steuerfachangestellten empfehlen möchten. Durch die Empfehlung im Rahmen der Kampagne erklären Sie sich als Empfehlende oder Empfehlender mit diesen Teilnahme- und Auszahlungsbedingungen von Schaffenberger einverstanden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Schaffenberger Kampagne „Empfehlungsprämie “ und die Auszahlung der Prämie ist die erfolgreiche Vermittlung der von Ihnen empfohlenen Person in ihr neues Arbeitsverhältnis durch Schaffenberger innerhalb von 24 Monaten nach Ihrer Empfehlung. Die erfolgreiche Vermittlung durch Schaffenberger in diesem Sinne liegt vor, wenn der neue Arbeitsvertrag der von Ihnen epfohlenen Person und dem Kundenunternehmen von Schaffenberger unterzeichnet wurde, sie ihren Job angetreten hat, die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat und Schaffenberger von seinem Kundenunternehmen für die Vermittlung der von Ihnen epfohlenen Person das Vermittlungshonorar erhalten hat.
Um sich die Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro zu sichern, müssen Sie lediglich im unten stehenden Formular von Schaffenberger Ihre persönlichen Kontaktdaten und die erforderlichen Informationen zu der von Ihnen empfohlenen Person eintragen. Nach Ihrer erfolgreich an Schaffenberger abgeschickten Empfehlung erhalten Sie als Empfehlende oder Empfehlender eine Bestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse.
Wenn Sie mehrere Empfehlungen abgeben, die von Schaffenberger erfolgreich vermittelt werden und für die Schaffenberger ein Honorar erhält, erhalten Sie für jede Ihrer Empfehlungen die entsprechende Empfehlungsprämie.
Bei Mehrfachnennungen einer empfohlenen Steuerfachangestellten oder eines empfohlenen Steuerfachangestellten erfolgt die Auszahlung an die Empfehlendede oder den Empfehlenden, die oder der diese Kandidatin oder diesen Kandidaten Schaffenberger zuerst benannt hat. Ausschlaggebend ist hierfür der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars bei Schaffenberger.
Sobald die von Ihnen empfohlene Person erfolgreich durch Schaffenberger vermittelt wurde, ihre Arbeit aufgenommen und die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat sowie Schaffenberger für die Vermittlung ein Honorar erhalten hat, wird Ihnen als Empfehlungsgeberin oder Empfehlungsgeber eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro ausgezahlt. Sie werden dann umgehend von Schaffenberger kontaktiert. Bitte übermitteln Sie anschließend Ihre deutsche IBAN an Schaffenberger. Die Prämie wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder eine Auszahlung an Dritte ist ausgeschlossen. Ihr Anspruch auf die Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro gilt für 24 Monate ab dem Datum Ihrer Empfehlung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Einverständnis der empfohlenen Steuerfachangestellten oder des empfohlenen Steuerfachangestellten muss unbedingt vor Absenden der Empfehlung an Schaffenberger eingeholt werden und wird durch Setzen des entsprechenden Häkchens im Formular bestätigt.
Schaffenberger weist darauf hin, dass die
Empfehlung einer Steuerfachangestellten oder eines Steuerfachangestellten in unlauteren Fällen ungültig und gesetzlich unzulässig ist. Schaffenberger behält sich für den Fall eines Zuwiderhandelns gegen vorstehende Bedingungen das Recht vor, die Empfehlungsgeberin oder den Empfehlungsgeber von der Empfehlungsaktion auszuschließen mit der Folge, dass kein Anspruch auf Auszahlung einer Prämie entsteht.
Ihre Teilnahme erfolgt über das Einreichen Ihrer Empfehlung an Schaffenberger. Nutzen Sie einfach das unten stehende Formular. Die Möglichkeit der Teilnahme besteht ab dem 01.10.2024, 09:00 Uhr bis zum 31.12.2024 um 23:59 Uhr. Um an der Kampagne teilzunehmen, müssen Sie das unten stehende Formular Empfehlungsprämie ausfüllen und absenden und die von Ihnen empfohlene Person muss innerhalb von 24 Monaten durch Schaffenberger vermittelt werden.
Schaffenberger speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung der Kampagne, siehe https://www.schaffenberger.de/datenschutzerklaerung.
Diese Teilnahmebedingungen für die Schaffenberger Kampagne „Empfehlungsprämie“ stellen die abschließenden Regelungen für diese Kampagne dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Für diese Kampagne gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Schaffenberger behält sich vor, die Kampagne zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Schaffenberger haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Schaffenberger liegen.
Die von Ihnen angeworbene Person kann eine Wechsel- bzw. Antrittsprämie in Höhe von 2.000 Euro von Schaffenberger erhalten. Die Teilnahmebedingungen für die Schaffenberger Wechselprämie für Steuerfachangestellte finden Sie hier.
Sie kennen eine qualifizierte Steuerfachangestellte oder einen qualifizierten Steuerfachangestellten, die oder der an einer neuen beruflichen Herausforderung interessiert ist? Hinterlassen Sie hier Ihre Kontaktdaten und senden Sie Schaffenberger die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer oder den Link zum Xing- oder LinkedIn-Profil der von Ihnen empfohlenen Person zu. Die Schaffenberger Personalberaterinnen und Personalberater werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald die von Ihnen empfohlene Person durch Schaffenberger erfolgreich vermittelt wurde.
Ihre Empfehlung
Ihre Empfehlung wurde erfolgreich eingereicht.
Wie geht es weiter?
Die Schaffenberger Personalberaterinnen und Personalberater werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald die von Ihnen empfohlene Person durch Schaffenberger erfolgreich vermittelt wurde.
Ihre Anfrage
Ihre Anfrage wurde leider nicht versendet.
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Steuerfachangestellte oder einen Steuerfachangestellten, die oder der bei einem Jobwechsel den Karriere-Service von Schaffenberger in Anspruch nehmen möchte? Dann empfehlen Sie den
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Sobald die von Ihnen empfohlene Person erfolgreich ihren Job angetreten hat und Schaffenberger von seinem Kundenunternehmen für diese Vermittlung das vereinbarte Vermittlungshonorar erhalten hat, erhalten Sie Ihre Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro.
Die Empfehlung des Karriere-Service von Schaffenberger für Steuerfachangestellte/r lohnt sich: Sie erhalten für jede empfohlene Steuerfachangestellte und jeden empfohlenen Steuerfachangestellten eine attraktive Empfehlungsprämie von 2.000 Euro.
So schnell geht’s: Um sich die Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro zu sichern, müssen Sie lediglich im unten stehenden Formular von Schaffenberger Ihre persönlichen Kontaktdaten und die erforderlichen Informationen zu der von Ihnen empfohlenen Person eintragen.
Sobald die von Ihnen empfohlene Person erfolgreich durch Schaffenberger vermittelt wurde, ihre Arbeit aufgenommen und die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat sowie Schaffenberger für die Vermittlung ein Honorar erhalten hat, wird Ihnen als Empfehlungsgeberin oder Empfehlungsgeber eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro ausgezahlt.
richten Sie einfach an die Personalberater von Schaffenberger, indem Sie das unten stehende Formular Empfehlungsprämie ausfüllen und absenden.
wurde erfolgreich durch Schaffenberger vermittelt, hat ihre Arbeitstelle angetreten und die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden.
Schaffenberger zahlt Ihnen für Ihre Empfehlung von Steuerfachangestellten 2.000 Euro Empfehlungsprämie, wenn die unten stehenden Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
Sie können Ihre Empfehlungsprämie erhalten, indem Sie Ihre Empfehlung in dem Kampagnenzeitraum bei Schaffenberger abgeben und die von Ihnen empfohlene Person innerhalb von 24 Monaten durch Schaffenberger erfolgreich vermitteltet wurde. Wann eine erfolgreiche Vermittlung Ihrer Empfehlung durch Schaffenberger vorliegt, entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.
Sie erhalten Ihre Prämie in Höhe von 2.000 Euro sobald die von Ihnen empfohlene Person erfolgreich durch Schaffenberger vermittelt wurde, ihre Arbeit aufgenommen und die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat sowie Schaffenberger für die Vermittlung ein Honorar erhalten hat.
Ja, die von Ihnen angeworbene Person kann eine Wechsel- bzw. Startprämie in Höhe von 2.000 Euro von Schaffenberger erhalten. Die Teilnahmebedingungen für die Schaffenberger Wechselprämie für Steuerfachangestellte finden Sie
hier.
Mit Ihrer Teilnahme an der Schaffenberger Kampagne erklären Sie sich mit den nachstehenden Teilnahme- und Auszahlungsebedingungen und der Datenschutzerklärung von Schaffenberger einverstanden.
Verantwortlicher der Kampagne „2.000 Euro Prämie für Ihre Empfehlung von Steuerfachangestellten“ (nachfolgend: „Empfehlungsprämie“) ist die Schaffenberger GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, Deutschland (nachfolgend: „Schaffenberger“). Am Schaffenberger Empfehlungsprogramm können alle natürlichen Personen teilnehmen, die eine Steuerfachangestellte oder einen Steuerfachangestellten empfehlen möchten. Durch die Empfehlung im Rahmen der Kampagne erklären Sie sich als Empfehlende oder Empfehlender mit diesen Teilnahme- und Auszahlungsbedingungen von Schaffenberger einverstanden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Schaffenberger Kampagne „Empfehlungsprämie “ und die Auszahlung der Prämie ist die erfolgreiche Vermittlung der von Ihnen empfohlenen Person in ihr neues Arbeitsverhältnis durch Schaffenberger innerhalb von 24 Monaten nach Ihrer Empfehlung. Die erfolgreiche Vermittlung durch Schaffenberger in diesem Sinne liegt vor, wenn der neue Arbeitsvertrag der von Ihnen epfohlenen Person und dem Kundenunternehmen von Schaffenberger unterzeichnet wurde, sie ihren Job angetreten hat, die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat und Schaffenberger von seinem Kundenunternehmen für die Vermittlung der von Ihnen epfohlenen Person das Vermittlungshonorar erhalten hat.
Um sich die Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro zu sichern, müssen Sie lediglich im unten stehenden Formular von Schaffenberger Ihre persönlichen Kontaktdaten und die erforderlichen Informationen zu der von Ihnen empfohlenen Person eintragen. Nach Ihrer erfolgreich an Schaffenberger abgeschickten Empfehlung erhalten Sie als Empfehlende oder Empfehlender eine Bestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse.
Wenn Sie mehrere Empfehlungen abgeben, die von Schaffenberger erfolgreich vermittelt werden und für die Schaffenberger ein Honorar erhält, erhalten Sie für jede Ihrer Empfehlungen die entsprechende Empfehlungsprämie.
Bei Mehrfachnennungen einer empfohlenen Steuerfachangestellten oder eines empfohlenen Steuerfachangestellten erfolgt die Auszahlung an die Empfehlendede oder den Empfehlenden, die oder der diese Kandidatin oder diesen Kandidaten Schaffenberger zuerst benannt hat. Ausschlaggebend ist hierfür der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars bei Schaffenberger.
Sobald die von Ihnen empfohlene Person erfolgreich durch Schaffenberger vermittelt wurde, ihre Arbeit aufgenommen und die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat sowie Schaffenberger für die Vermittlung ein Honorar erhalten hat, wird Ihnen als Empfehlungsgeberin oder Empfehlungsgeber eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro ausgezahlt. Sie werden dann umgehend von Schaffenberger kontaktiert. Bitte übermitteln Sie anschließend Ihre deutsche IBAN an Schaffenberger. Die Prämie wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder eine Auszahlung an Dritte ist ausgeschlossen. Ihr Anspruch auf die Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro gilt für 24 Monate ab dem Datum Ihrer Empfehlung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Einverständnis der empfohlenen Steuerfachangestellten oder des empfohlenen Steuerfachangestellten muss unbedingt vor Absenden der Empfehlung an Schaffenberger eingeholt werden und wird durch Setzen des entsprechenden Häkchens im Formular bestätigt.
Schaffenberger weist darauf hin, dass die
Empfehlung einer Steuerfachangestellten oder eines Steuerfachangestellten in unlauteren Fällen ungültig und gesetzlich unzulässig ist. Schaffenberger behält sich für den Fall eines Zuwiderhandelns gegen vorstehende Bedingungen das Recht vor, die Empfehlungsgeberin oder den Empfehlungsgeber von der Empfehlungsaktion auszuschließen mit der Folge, dass kein Anspruch auf Auszahlung einer Prämie entsteht.
Ihre Teilnahme erfolgt über das Einreichen Ihrer Empfehlung an Schaffenberger. Nutzen Sie einfach das unten stehende Formular. Die Möglichkeit der Teilnahme besteht ab dem 01.10.2024, 09:00 Uhr bis zum 31.12.2024 um 23:59 Uhr. Um an der Kampagne teilzunehmen, müssen Sie das unten stehende Formular Empfehlungsprämie ausfüllen und absenden und die von Ihnen empfohlene Person muss innerhalb von 24 Monaten durch Schaffenberger vermittelt werden.
Schaffenberger speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung der Kampagne, siehe https://www.schaffenberger.de/datenschutzerklaerung.
Diese Teilnahmebedingungen für die Schaffenberger Kampagne „Empfehlungsprämie“ stellen die abschließenden Regelungen für diese Kampagne dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Für diese Kampagne gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Schaffenberger behält sich vor, die Kampagne zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Schaffenberger haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Schaffenberger liegen.
Die von Ihnen angeworbene Person kann eine Wechsel- bzw. Antrittsprämie in Höhe von 2.000 Euro von Schaffenberger erhalten. Die Teilnahmebedingungen für die Schaffenberger Wechselprämie für Steuerfachangestellte finden Sie hier.
Sie kennen eine qualifizierte Steuerfachangestellte oder einen qualifizierten Steuerfachangestellten, die oder der an einer neuen beruflichen Herausforderung interessiert ist? Hinterlassen Sie hier Ihre Kontaktdaten und senden Sie Schaffenberger die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer oder den Link zum Xing- oder LinkedIn-Profil der von Ihnen empfohlenen Person zu. Die Schaffenberger Personalberaterinnen und Personalberater werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald die von Ihnen empfohlene Person durch Schaffenberger erfolgreich vermittelt wurde.
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Sobald die von Ihnen empfohlene Person erfolgreich ihren Job angetreten hat und Schaffenberger von seinem Kundenunternehmen für diese Vermittlung das vereinbarte Vermittlungshonorar erhalten hat, erhalten Sie Ihre Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro.
Die Empfehlung des Karriere-Service von Schaffenberger für Steuerfachangestellte/r lohnt sich: Sie erhalten für jede empfohlene Steuerfachangestellte und jeden empfohlenen Steuerfachangestellten eine attraktive Empfehlungsprämie von 2.000 Euro.
So schnell geht’s: Um sich die Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro zu sichern, müssen Sie lediglich im unten stehenden Formular von Schaffenberger Ihre persönlichen Kontaktdaten und die erforderlichen Informationen zu der von Ihnen empfohlenen Person eintragen.
Sobald die von Ihnen empfohlene Person erfolgreich durch Schaffenberger vermittelt wurde, ihre Arbeit aufgenommen und die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat sowie Schaffenberger für die Vermittlung ein Honorar erhalten hat, wird Ihnen als Empfehlungsgeberin oder Empfehlungsgeber eine
Prämie in Höhe von 2.000 Euro ausgezahlt.
richten Sie einfach an die Personalberater von Schaffenberger, indem Sie das unten stehende Formular Empfehlungsprämie ausfüllen und absenden.
wurde erfolgreich durch Schaffenberger vermittelt, hat ihre Arbeitstelle angetreten und die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden.
Schaffenberger zahlt Ihnen für Ihre Empfehlung von Steuerfachangestellten 2.000 Euro Empfehlungsprämie, wenn die unten stehenden Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
Sie können Ihre Empfehlungsprämie erhalten, indem Sie Ihre Empfehlung in dem Kampagnenzeitraum bei Schaffenberger abgeben und die von Ihnen empfohlene Person innerhalb von 24 Monaten durch Schaffenberger erfolgreich vermitteltet wurde. Wann eine erfolgreiche Vermittlung Ihrer Empfehlung durch Schaffenberger vorliegt, entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.
Sie erhalten Ihre Prämie in Höhe von 2.000 Euro sobald die von Ihnen empfohlene Person erfolgreich durch Schaffenberger vermittelt wurde, ihre Arbeit aufgenommen und die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat sowie Schaffenberger für die Vermittlung ein Honorar erhalten hat.
Ja, die von Ihnen angeworbene Person kann eine Wechsel- bzw. Startprämie in Höhe von 2.000 Euro von Schaffenberger erhalten. Die Teilnahmebedingungen für die Schaffenberger Wechselprämie für Steuerfachangestellte finden Sie
hier.
Mit Ihrer Teilnahme an der Schaffenberger Kampagne erklären Sie sich mit den nachstehenden Teilnahme- und Auszahlungsebedingungen und der Datenschutzerklärung von Schaffenberger einverstanden.
Verantwortlicher der Kampagne „2.000 Euro Prämie für Ihre Empfehlung von Steuerfachangestellten“ (nachfolgend: „Empfehlungsprämie“) ist die Schaffenberger GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, Deutschland (nachfolgend: „Schaffenberger“). Am Schaffenberger Empfehlungsprogramm können alle natürlichen Personen teilnehmen, die eine Steuerfachangestellte oder einen Steuerfachangestellten empfehlen möchten. Durch die Empfehlung im Rahmen der Kampagne erklären Sie sich als Empfehlende oder Empfehlender mit diesen Teilnahme- und Auszahlungsbedingungen von Schaffenberger einverstanden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Schaffenberger Kampagne „Empfehlungsprämie “ und die Auszahlung der Prämie ist die erfolgreiche Vermittlung der von Ihnen empfohlenen Person in ihr neues Arbeitsverhältnis durch Schaffenberger innerhalb von 24 Monaten nach Ihrer Empfehlung. Die erfolgreiche Vermittlung durch Schaffenberger in diesem Sinne liegt vor, wenn der neue Arbeitsvertrag der von Ihnen epfohlenen Person und dem Kundenunternehmen von Schaffenberger unterzeichnet wurde, sie ihren Job angetreten hat, die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat und Schaffenberger von seinem Kundenunternehmen für die Vermittlung der von Ihnen epfohlenen Person das Vermittlungshonorar erhalten hat.
Um sich die Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro zu sichern, müssen Sie lediglich im unten stehenden Formular von Schaffenberger Ihre persönlichen Kontaktdaten und die erforderlichen Informationen zu der von Ihnen empfohlenen Person eintragen. Nach Ihrer erfolgreich an Schaffenberger abgeschickten Empfehlung erhalten Sie als Empfehlende oder Empfehlender eine Bestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse.
Wenn Sie mehrere Empfehlungen abgeben, die von Schaffenberger erfolgreich vermittelt werden und für die Schaffenberger ein Honorar erhält, erhalten Sie für jede Ihrer Empfehlungen die entsprechende Empfehlungsprämie.
Bei Mehrfachnennungen einer empfohlenen Steuerfachangestellten oder eines empfohlenen Steuerfachangestellten erfolgt die Auszahlung an die Empfehlendede oder den Empfehlenden, die oder der diese Kandidatin oder diesen Kandidaten Schaffenberger zuerst benannt hat. Ausschlaggebend ist hierfür der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars bei Schaffenberger.
Sobald die von Ihnen empfohlene Person erfolgreich durch Schaffenberger vermittelt wurde, ihre Arbeit aufgenommen und die vereinbarte Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat sowie Schaffenberger für die Vermittlung ein Honorar erhalten hat, wird Ihnen als Empfehlungsgeberin oder Empfehlungsgeber eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro ausgezahlt. Sie werden dann umgehend von Schaffenberger kontaktiert. Bitte übermitteln Sie anschließend Ihre deutsche IBAN an Schaffenberger. Die Prämie wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder eine Auszahlung an Dritte ist ausgeschlossen. Ihr Anspruch auf die Empfehlungsprämie in Höhe von 2.000 Euro gilt für 24 Monate ab dem Datum Ihrer Empfehlung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Einverständnis der empfohlenen Steuerfachangestellten oder des empfohlenen Steuerfachangestellten muss unbedingt vor Absenden der Empfehlung an Schaffenberger eingeholt werden und wird durch Setzen des entsprechenden Häkchens im Formular bestätigt.
Schaffenberger weist darauf hin, dass die
Empfehlung einer Steuerfachangestellten oder eines Steuerfachangestellten in unlauteren Fällen ungültig und gesetzlich unzulässig ist. Schaffenberger behält sich für den Fall eines Zuwiderhandelns gegen vorstehende Bedingungen das Recht vor, die Empfehlungsgeberin oder den Empfehlungsgeber von der Empfehlungsaktion auszuschließen mit der Folge, dass kein Anspruch auf Auszahlung einer Prämie entsteht.
Ihre Teilnahme erfolgt über das Einreichen Ihrer Empfehlung an Schaffenberger. Nutzen Sie einfach das unten stehende Formular. Die Möglichkeit der Teilnahme besteht ab dem 01.10.2024, 09:00 Uhr bis zum 31.12.2024 um 23:59 Uhr. Um an der Kampagne teilzunehmen, müssen Sie das unten stehende Formular Empfehlungsprämie ausfüllen und absenden und die von Ihnen empfohlene Person muss innerhalb von 24 Monaten durch Schaffenberger vermittelt werden.
Schaffenberger speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung der Kampagne, siehe https://www.schaffenberger.de/datenschutzerklaerung.
Diese Teilnahmebedingungen für die Schaffenberger Kampagne „Empfehlungsprämie“ stellen die abschließenden Regelungen für diese Kampagne dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Für diese Kampagne gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Schaffenberger behält sich vor, die Kampagne zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Schaffenberger haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Schaffenberger liegen.
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Das zentrale Anliegen von Schaffenberger: Die Schaffung einer besseren Personalsituation in Unternehmen und die Verbesserung der beruflichen Perspektiven von Fach- und Führungskräften.
Adresse
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Ballindamm 3, 20095 Hamburg,
Deutschland
Kontakt
Telefon.: +49 40 328906510
Fax: +49 40 328906519
E-Mail: info (at) schaffenberger.de
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